Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Bad Bocklet
Bad Kissingen
Bad Brückenau
Während der Rehabilitation leben Sie für mehrere Wochen in einer Klinik, können sich fernab des Alltags ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren und nach einer akuten oder bei einer chronischen Erkrankung neue Kraft tanken. Die meisten Patient:innen verlassen die Klinik nach Ihrem Aufenthalt deutlich mobiler, belastbarer, aktiver und mit weniger Schmerzen als zu Beginn der Reha. Und auch die psychische Verfassung ist oft besser, das Vertrauen in den eigenen Körper gestärkt und der Lebensmut zurück. Allerdings stellt sich der Erfolg nicht immer sofort ein, die Maßnahme droht nach dem vom Kostenträger bewilligten Zeitraum wirkungslos zu bleiben. Doch die gute Nachricht: Sie können die stationäre Rehabilitation unter bestimmten Voraussetzungen auch über den genehmigten Zeitraum hinaus ausdehnen und Ihren Reha-Erfolg durch eine Reha-Verlängerung noch verbessern.
Die Dauer einer somatischen Reha ist seitens der zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung) grundsätzlich auf 20 Behandlungstage begrenzt. Einzig für eine neurologische oder psychosomatische Reha gelten längere Aufenthaltszeiten. Diese gesetzlich vorgesehene normale Dauer ist allerdings nicht endgültig. Liegen medizinische Gründe vor, haben Sie die Möglichkeit die bewilligte Reha-Zeit zu verlängern und den Reha-Erfolg noch zu vertiefen. Oft erlaubt die Reha-Verlängerung den Patient:innen eine Vertiefung dessen, was sie während der Reha gelernt oder durch Trainings und Anwendungen erreicht haben. Viele Reha-Patient:innen berichten zudem davon, die Verlängerungszeit Ihrer Reha besonders genossen zu haben.
Über eine Verlängerung der Reha über drei Wochen hinaus sollten Sie als Patient dann nachdenken,
Möchten Sie länger als drei Wochen in der Reha bleiben, haben Sie die Möglichkeit, sich bereits während der Reha nach den Möglichkeiten Ihrer Verlängerung zu erkundigen. Bei medizinischer Notwendigkeit spricht eventuell auch Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin diese Option an.
Um eine Verlängerung zu erreichen, muss der Arzt oder die Ärztin einen Verlängerungsantrag für die stationären Rehabilitationsleistungen stellen. Über diesen Antrag entscheiden die Sozialversicherungsträger beziehungsweise der von dort aus eingeschaltete Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) meist rasch.
Bewilligt der zuständige Kostenträger die Verlängerung nicht, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger, das heißt beim Renten- oder Unfallversicherungsträger bzw. Ihrer Krankenkasse Einspruch einzulegen. Oft bewilligt dieser die Reha nach einem ausführlichen Gutachten des behandelnden Arztes oder der Ärztin letztlich doch - vorausgesetzt die medizinische Notwendigkeit ist deutlich erkennbar.
Haben Sie Probleme bei der Antragstellung für Ihre Reha oder wissen Sie nicht, wie Sie Ihre Reha-Verlängerung richtig beantragen, kontaktieren Sie unsere Servicestelle. Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Antrag und unterstützen Sie bei der Begründung zur Verlängerung Ihres Aufenthaltes in einer unserer HESCURO Kliniken.
Informationen zum Reha-Ablauf
Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.
In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.
Damit Sie Ihre Rehamaßnahme bei uns durchführen können, haben wir einige Infos zum Wunsch- und Wahlrecht zusammengestellt.
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