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Mit zunehmendem Alter führen altersspezifische Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck, aber auch Operationen oder Schlaganfälle zu einschneidenden Beeinträchtigungen. Um die Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität wiederherzustellen, stehen Rentner:innen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine davon ist die Reha– früher oft als Kur oder Heilkur bezeichnet. Eine weitere ist die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB), die im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgt. Doch wer hat Anspruch auf die Maßnahme? Wer trägt dir Kosten? Wie läuft die Reha für Rentner:innen konkret ab?
Nicht nur Berufstätige haben einen Anspruch auf eine Reha, sondern auch Personen, die das Erwerbsleben bereits hinter sich gelassen haben. Dieser Rechtsanspruch leitet sich aus den Paragraphen § 40 SGB V und § 39 SGB I sowie § 11 Abs. 2 SGB V ab. Zuletzt wurde durch das GKV-WSG ab dem 1. April 2007 (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung) aus einer Ermessensleistung eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Damit die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten für die Reha trägt, müssen, wie bei allen Antragsteller:innen, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kommt bei Rentner:innen und Senior:innen nur noch in Ausnahmefällen für eine Reha auf. Das ist der Fall, wenn Sie
In den meisten Fällen ist die gesetzliche Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig. Konkret heißt es hierzu im SGB V § 11, Abs.2:
„Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht."
Das Inkrafttreten des GKV-WSG zum 01.04.2007, das die Ermessensleistung aus § 40 Abs. 2 SGB V zu einer Pflichtleistung macht, untermauert diesen Anspruch „auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation"- zusätzlich.
Anders verhält es sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV), denn diese ist nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Daher prüft die PKV zunächst, ob nicht ein anderer Sozialversicherungsträger die Kosten übernehmen kann. Gute Chancen, die Reha antreten zu können, bestehen vor allem bei sogenannten Genesungskuren nach längeren Krankenhausaufenthalten. Genehmigt die PKV den Antrag, schließen Sie den Vertrag direkt mit Ihrer Wunschklinik ab und treten zunächst in Vorleistung.
In rund 40 Prozent der Fälle lehnen Krankenkassen die Kostenübernahme ab. Bleibt anschließend auch der Widerspruch ohne Erfolg, haben Sie dennoch die Möglichkeit, die Reha oder eine Kur als Selbstzahler:in anzutreten. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt nicht nur von der Dauer der Reha ab, sondern auch von den medizinischen Leistungen, von der Unterbringung und Verpflegung sowie von der Inanspruchnahme weiterführender Angebote vor Ort. Schnell kommt hier ein dreistelliger Betrag pro Aufenthaltstag zusammen. Daher empfiehlt es sich, vor dem Vertragsabschluss einen Kostenvoranschlag einzuholen, um später böse Überraschungen zu vermeiden.
Der Reha geht neben der medizinischen Notwendigkeit ein festgelegtes Verfahren voraus, das Sie - außer in begründeten Ausnahmefällen – alle vier Jahre durchlaufen dürfen.
Möchten Sie als Renter:in eine Reha beantragen, erhalten Sie die Antragsformulare direkt bei Ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung – oft auch ganz praktisch online zum Download. Ihren Antrag reichen Sie zusammen mit einem ärztlichen Befundbericht, aus dem die medizinische Notwendigkeit der Reha hervorgeht, beim zuständigen Kostenträger ein.
Weitere Informationen zur Antragsstellung haben wir auch hier für Sie zusammengestellt: Reha beantragen.
Bei der Wahl der Klinik haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt: Sie dürfen sich die Klinik für Ihren Aufenthalt selbst aussuchen beziehungsweise Vorschläge äußern. Wichtig ist, dass Ihre Wunschklinik den medizinischen Bereich fachlich abdeckt und im Optimalfall einen Vertrag mit Ihrem Kostenträger hat.
Mehr zum Wunsch- und Wahlrecht bei Reha-Leistungen erfahren Sie hier: Wunsch- und Wahlrecht bei Rehaleistungen.
Den Antrag für die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Krankenhausaufenthalten stellt entweder der Sozialdienst des Krankenhauses oder Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin. Nach einem bewilligten Antrag holt Sie unser Taxiunternehmen aus der Klinik oder bei Ihnen zu Hause ab und bringt Sie direkt zu uns. Vorausgesetzt: Seit der Operation sind nicht mehr als 14 Tage vergangen. Selbstverständlich übernimmt unser:e Fahrer:in auch den Transport Ihres Gepäcks von Tür zu Tür.
Haben Sie den Reha-Antrag beim zuständigen Kostenträger eingereicht, prüft er diesen entweder selbst oder leitet ihn zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weiter. Maßgebliche Prüfkriterien finden sich dabei in den Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und in der Richtlinie zur Begutachtung "Vorsorge und Rehabilitation". Kernelemente der Prüfung sind:
Das MDK-Prüfverfahrens läuft wie folgt ab:
Da eine Reha mit erheblichen Kosten für die Träger verbunden sind, lehnen Krankenkassen und die Rentenversicherung zunächst bis zu 40 Prozent der Anträge ab. Als Argumente werden häufig Fristversäumnisse genannt, aber auch erst kürzlich (innerhalb von vier Jahren) bewilligte Reha-Maßnahmen, fehlende Erfolgsaussichten oder, dass eine „akutstationäre Behandlung“ im Krankenhaus sinnvoller erscheint.
Es lohnt sich, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen und die Notwendigkeit nochmals zu begründen.
Weitere Tipps für den Widerspruch bei einem abgelehnten Reha-Antrag finden Sie auch hier: Reha-Widerspruch.
Zur Steigerung Ihres Wohlbefindens oder zur Linderung von Beschwerden haben Renter:innen unterschiedliche Reha-Angebote zur Auswahl. In unseren HESCURO Kliniken sind wir unter anderem auf geriatrische Therapien spezialisiert. Diese zeichnen sich durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche aus und beinhalten Angebote wie Ergotherapie, Krankengymnastik und Sturzprävention sowie eine Ernährungs- und Diabetesberatung. Ziel einer geriatrischen Reha ist die Verbesserung oder Wiedererlangung der Selbstständigkeit älterer Menschen. Daneben eignen sich präventive Badekuren gleichermaßen.
Möchten Sie während Ihres Reha-Aufenthaltes nicht allein sein oder haben Sie eine:n Angehörige:n, den Sie pflegen? Dann bringen Sie diese Begleitperson einfach mit in die Klinik. Für einen solchen Aufenthalt stehen geräumige Doppelzimmer mit Wohn- und Schlafraum zur Verfügung.
Über unser "Partnerprogramm" kann Ihre Begleitung die eigene Gesundheit stärken und ihr Wohlbefinden steigern.
Wo erhalte ich einen Kurantrag?
Einen Kurantrag erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt beziehungsweise Ihrer Hausärztin oder bei den gemeinsamen Reha-Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung und Krankenkassen. Viele Kassen bieten den Antrag online in ihrem Serviceportal an.
Kann ich als Rentner:in eine Kur beantragen?
Ja! Ein Reha-Antrag ist nicht an das Alter oder an eine Berufstätigkeit gebunden. Der Anspruch begründet sich durch die medizinische Notwendigkeit.
Wer bezahlt die Reha für Rentner:innen?
In den meisten Fällen ist die Krankenkasse als Kostenträger für die Reha bei Rentner:innen zuständig. Ausnahmen gibt es bei Rehas nach Krebserkrankungen oder bei Kuren als Folge einer Berufserkrankungen oder von Unfällen im Beruf.
Wo beantrage ich die Kur als Rentner:in?
Idealerweise beantragen Sie die Reha direkt bei Ihrem Hausarzt beziehungsweise Ihrer Hausärztin, da diese:r Ihren Gesundheitszustand am besten kennt und die medizinische Begründung gut formulieren kann. Weitere Anlaufstellen sind die gemeinsamen Reha-Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung und der Krankenkassen.
Wo beantrage ich eine AHB als Rentner?
Die Anschlussheilbehandlung beantragen Sie nicht selbst. Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes in der Akutklinik schlagen Ihnen geeignete AHB-Rehakliniken vor und kümmern sich anschließend um die Antragsstellung.
Kann ich als Rentner:in meine Rehaklinik aussuchen?
Ja. Als als Rentner:in gilt für Sie das im SGB IX §9 verankerte Wunsch- und Wahlrecht für die Reha-Klinik. Allerdings sollten Sie den Wunsch argumentativ begründen können.
Mit unseren geriatrischen und onkologischen Fachbereichen bieten wir Rentner:innen und Senior:innen beste Voraussetzungen für eine Reha. Mehr Informationen zu den therapeutischen Angeboten in unseren Kliniken können Sie über unserer Kontaktformular anfordern oder Sie rufen unser Serviceteam an.
Informationen zum Reha-Ablauf
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