Reha und Kur für Rentner und Senioren

Kur & Reha für Rentner, Senioren und Pensionäre

Auch als Rentner haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen. Dieser Rechtsanspruch leitet sich aus den Paragraphen § 40 SGB V und § 39 SGB I sowie § 11 Abs. 2 SGB V ab. Zuletzt wurde durch das GKV-WSG ab dem 1. April 2007 aus einer Ermessens- eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

In der Praxis werden diese Reha-Maßnahmen entweder als

  • konservatives Heilverfahren (klassische Reha/ Kur) oder als
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) durchgeführt.

Diese Kurformen sind zu unterscheiden, da sie unterschiedliche Voraussetzungen bedingen und auch bei der Beantragung anders Ablaufen.

1. Kuren für Rentner – Anspruch auf Reha bei Rentnern

Häufig herrscht die Meinung vor, nur berufstätige Personen hätten Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Dem ist aber nicht so. Auch Rentner haben Anspruch auf Reha.

Während die gesetzliche Rentenversicherung in erster Linie für Reha-Leistungen bei Berufstätigen zuständig ist (wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllt haben), so ist bei Beziehern von Rentenleistungen in den allermeisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für Rehamaßnahmen.
Konkret heißt es hierzu im SGB V § 11, Abs.2:

„Versicherte haben auch Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie auf unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Leistungen der aktivierenden Pflege nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit werden von den Pflegekassen erbracht."

Der Anspruch darauf wurde zuletzt mit Inkrafttreten des GKV-WSG zum 01.04.2007 untermauert, welches nach Überarbeitung des § 40 Abs. 2 SGB V aus einer Ermessens- eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen machte.

Dieser Anspruch auf Kuren oder Reha - der Gesetzgeber spricht in den § 40 SGB V in Verbindung mit §39 SGB I vom „Anspruch auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation"- besteht dann, wenn ambulante ärztliche Therapie, ambulante Heilmittel (Therapien auf Rezept) oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen „nicht mehr ausreichen um eine Krankheit zu erkennen zu heilen, Ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern."

Auch Rentner haben einen Anspruch auf eine Reha oder Kur.

2. Reha für Rentner: Antrag auf Reha

Bei Rentnern ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass die Krankenkasse als Kostenträger für die Rehamaßnahme zuständig ist. Deshalb empfiehlt es sich als Rentner auch den Antrag gleich direkt an die Krankenkasse zu richten. (Keine Sorge: Sollte die Krankenkasse aus irgend einem Grund doch nicht für Ihren Reha-Antrag zuständig sein, so werden die Unterlagen sowieso an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet)

Die Antragsunterlagen für den Kurantrag können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse besorgen. Bei vielen Kassen kann man die Antragsvordrucke auch online downloaden. Weitere Informationen zum Beantragen einer Reha haben wir auf separaten Seite zusammengestellt: Reha beantragen.
Der zum Antrag dazu gehörende Ärztliche Befundbericht muss vom Hausarzt, ggf. auch Facharzt ausgefüllt und unterschreiben werden.

Um sicher zu gehen, dass man die Reha dort durchführen kann, wo man sich am besten aufgehoben fühlt, ist es zu empfehlen, schon gleich im Antrag die Reha-Klinik seiner Wahl anzugeben. Weitere Information dazu finden Sie auf unserer separaten Seite zum Wunsch- und Wahlrecht bei Rehaleistungen.

AHB-Antrag für Rentner

Den AHB Kur-Antrag (Anschlussheilbehandlung) stellt für Sie der So­zialdienst des operierenden Krankenhauses - als Wunsch geben Sie einfach die HESCURO­ Klinik an. Aber auch Ihr Arzt wird Ihnen bei der Anschlussheilbehandlung für Rentner Antragsstellung behilflich sein. Ist Ihr Antrag genehmigt und die Ope­ration nicht länger als 14 Tage vergangen, holt Sie unser Taxiunterneh­men direkt aus der Klinik oder bei Ihnen zu Hause ab und bringt Sie zu uns. Selbstverständlich übernimmt der Fahrer auch den Transport Ihres Gepäcks von Tür zu Tür.

Sie können natürlich auch Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin mit­bringen. Während der Zeit Ihrer Rehabilitation kann die Begleitperson bei einem speziellen "Partnerprogramm" auch etwas für Gesundheit und Wohlbefinden tun. Hierfür stehen geräumige Doppelzimmer mit se­paratem Wohn­ und Schlafraum zur Verfügung. Über das Partnerprogramm informieren wir Sie gerne mit einem separaten Prospekt oder persönlich am Telefon (09708 79-3493).

Konservative Reha

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die früher unter dem Begriff Kur oder Heilkur bekannte Kurform. Die heute im Sozialgesetzbuch verwendete Bezeichnung lautet "Rehabilitation" oder "Rehabilitationsverfahren".

Normalerweise wird die medizinische Reha über den Haus- oder Facharzt eingeleitet. Alternativ kann auch eine der gemeinsamen Servicestellen der DRV und der gesetzlichen Krankenkassen aufgesucht werden. An beiden Stellen liegen entsprechende Antragsformulare vor. Jedoch muss der zum Antrag gehörende Ärztliche Befundbericht immer von einem Arzt unterschrieben werden, weshalb es sich anbietet, den Antrag gleich direkt beim Hausarzt vorzubereiten. Er kennt zudem die individuelle Leidensgeschichte und weiß aufgrund seiner Erfahrung, welche Angaben im Antrag zu beachten sind.

Reha als Rentner

Rentner-Reha: Antragsprüfung

Danach gehen die Unterlagen zur Krankenkasse, welche den Antrag entweder direkt bewilligt oder unter Inanspruchnahme des MDKs prüfen lässt. Bei der Prüfung beruft sich der MDK im Wesentlichen auf die Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen und die Richtlinie zur Begutachtung "Vorsorge und Rehabilitation".

Für die Krankenkassen prüft der Mediznische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Rehaantrag. Kernelemente der Prüfung sind:

  • Rehabilitationsbedarf
  • Rehabilitationsziel und
  • Rehabilitationspotenzial

Hier wird insbesondere versucht zu bewerten, ob für die Reha ein Erfolg zu erwarten ist.
Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewilligung einer medizinische Reha lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Reha ist aus medizinischer Sicht erforderlich
  • Patient ist rehabilitationsfähig, d.h. - körperlich & psychisch in der Lage, die Reha durchzuführen
  • Patient hat eine positive Rehabilitationsprognose
  • Reha-Ziele können in realistischer Zeit erreicht werden

Sind alle vorgenannten Punkte erfüllt stehen die Chancen für eine Bewilligung Ihrer Reha sehr gut.

Reha Antrag abgelehnt?

Sollte Ihr Reha Antrag bei der Prüfung abgelehnt werden, haben wir auf unserer Reha-Widerspruch-Seite einige hilfreiche Informationen gesammelt, wie Sie mit guten Chancen Widerspruch gegen die Reha Ablehnung einlegen können.

Prüfung Reha für Rentner

Schematischer Ablauf des Prüfverfahrens MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

Im Folgenden haben wir ein grafisches Ablauf-Schema auf Basis der MDK-Prüfkriterien dargestellt. Diese Grafik zeigt welche Fragen in welcher Reihenfolge der MDK bei Prüfung der Unterlagen durchläuft.

Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Prüfverfahrens MDK Begutachtungs-Richtlinie Reha für Rentner

Wiederholung der Reha? Reha wie oft?

Im Sozialgesetzbuch V, § 40, Absatz3, Satz 4 hat der Gesetzgeber geregelt, dass stationäre Rehamaßnahmen im Regelfall „nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden können...".

Somit gilt, dass unter normalen Bedingen eine Reha frühestens nach 4 Jahren wieder möglich ist.

Es gibt aber eine Einschränkung / Ausnahme im Gesetz: „...es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich". Hier muss aus dem Antrag einwandfrei hervorgehen, dass die medizinische Reha dem behandelnden Arzt dringend erforderlich erscheint. Darüber hinaus gelten wieder die zuvor schon genannten Voraussetzungen, u.a. dass für die stationäre Rehabilitation ein Behandlungserfolg zu erwarten ist.

Reha und Kur für Rentner - Reha wiederholen

Fragen und Antworten zur Kur / Reha für Rentner

Einen Kurantrag bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt oder den gemeinsamen Reha-Service-Stellen der DRV und Krankenkassen.

Ja! Wie das geht erfahren Sie auf dieser Seite.

Für eine gesetzliche Rehamaßnahme bei Rentnern/Senioren ist in den meisten Fällen die eigene gesetzliche Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer, DAK, BKKen) der zuständige Kostenträger.

Ausnahmen gibt es bei Rehas wegen Krebserkrankungen oder bei Kuren wegen Folgen aus Berufserkrankungen oder Unfällen im Beruf.

Die Beantragung einer normalen Reha machen Sie idealerweise bei Ihrem Hausarzt, da er Ihren Gesundheitszustand am besten kennt und die medizinische Begründung gut formulieren kann. Daneben gibt es aber auch noch die gemeinsamen Reha-Service-Stellen der DRV und der Krankenkassen, wo Sie ebenfalls die Antragsunterlagen bekommen.

Eine Anschlussheilbehandlung müssen Sie im Regelfall nicht selbst beantragen. Es ist üblich, dass der Sozialdienst der Akutklinik Ihnen einige geeignete AHB-Rehakliniken vorschlägt und Sie daraus eine wählen können. Dann organisiert der Sozialdienst die Beantragung bei Ihrer Krankenkasse, stimmt die Termine für die Verlegung und Transport in die Rehaklinik ab.

Ja, auch Rentner können eine Reha/Kur beantragen. Natürlich sollten Sie zumindest gesetzlich krankenversichert sein.

Vor einer Zusage des Antrags prüfen die Krankenkassen ob eines der folgenden Ziele durch die Reha erreicht werden kann:

  • Kann durch die Kur (Rehabilitationsmaßnahme) eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet, beseitigt oder ausgeglichen werden?
  • Kann durch die Kur eine Vermeidung/Verschlimmerung einer chronischen Erkrankung erreicht werden?
  • Können Folgen einer chronischen Erkrankung gemildert werden?

Achtung, wichtige Grund-Voraussetzung ist immer:
Diese Ziele können nicht (mehr) durch andere -ambulante- Leistungen (z. B. ambulante Rezeptleistungen für Krankgengymnastik) vor Ort erreicht werden.

Ja, auch als Rentner gilt für Sie das in SGB IX §9 festgelegte Wunsch- und Wahlrecht. Allerdings sollte der Wunsch argumentativ begründet werden. Ein Hilfestellung findet sich hier.

Lage der HESCURO KLINIKEN Bad Bocklet

Bad Bocklet ist inmitten des Bäderlandes Bayrische Rhön, im Norden Bayerns unweit der Städte Bad Kissingen, Bad Neustadt gelegen.
Umgeben von viel grüner Natur schmiegt sich die Rehaklinik an den Waldrand oberhalb des Saaletals. Etwas erhöht über Bad Bocklet genießt der Reha-Gast somit tolle Ausblicke in die Rhön oder fast bis ins Nachbarbad Bad Kissingen. Ein herrlicher Kur-Park, viele Wiesen und Wälder und die oftmals historische Architektur der Kurorte in unmittelbarer Umgebung locken zu Ausflügen.

Rad- und Wanderwege, Nordic-Walking-Routen oder auch Kanutouren können oft direkt vor der Rehaklinik, oder ganz in der Nähe davon begonnen werden.
Durch eine günstige Verkehrsanbindung (Autobahnen A 7 und A73) ist eine gute Erreichbarkeit aus ganz Deutschland gegeben. Aber auch mit der Bahn anreisenden können über die Bahnhöfe Schweinfurt oder Bad Kissingen (Abholung organisieren wir gerne auf Wunsch) bequem anreisen.
Nächstgelegene größere Orte sind Bad Kissingen 10 km, Bad Neustadt 20 km, Schweinfurt 30 km, Würzburg 50 km.

Orthopädische Rehaklinik in Bad Bocklet

Keine Zeit für Langeweile in Bad Kissingen

In den therapiefreien Zeiten bieten wir regelmäßig kostenlose Frei­zeitaktivitäten an. Dazu gehören z. B.

  • Spielabende,
  • Musikveranstal­tungen,
  • Ausflüge,
  • und vieles mehr.

Sprechen Sie einfach unser Rezeptionspersonal an, man wird Ihnen gerne behilflich sein.

Unser Bistro, das täglich von 8:00 bis 21:30 Uhr geöffnet ist, wird gerne als Treffpunkt zu Kaffee und Kuchen oder zu kleinen Snacks genutzt. Der Kiosk im Haus versorgt Sie mit den kleinen Dingen des täglichen Bedarfs, wie z. B.

  • Zeitschriften,
  • Büchern,
  • Hygieneartikeln
  • oder Mitbringseln.

Natürlich sollten Sie auch die traditionsreiche Kurstadt Bad Kissingen erkunden. Zu Fuß sind es nur 500 m bis in die herrlichen Parkanlagen und zum Rosengarten. Wir sind sicher, dass Sie die täglichen Kon­zerte des Kurorchesters zum festen Bestandteil Ihres Tagesplans machen werden, denn bei diesem Musikerlebnis in Europas größter Wandelhalle oder open air im Kurgarten kann man die Seele richtig baumeln lassen.

Gut untergebracht und bestens versorgt

ei uns angekommen informieren wir Sie über alles Wichtige in und um die HESCURO ­KLINIKEN, damit Sie sich in der Zeit während der Kur als Rentner bei uns gut zurecht­ finden. Dann wird Sie der Pflegedienst auf Ihr Zimmer bringen und hilft bei Bedarf auch beim Auspacken. Die Zimmer sind mit Fernseher und Radio, Bad mit Dusche und Föhn ausgestattet. Sollten Sie irgendwelche Hilfsmittel vermissen, so zögern Sie bitte nicht, das Pflegepersonal an­zusprechen. Auch Ihren Medikamentenplan können Sie mit dem Pfle­gedienst besprechen, damit Sie alles so einnehmen, wie Sie es von zu Hause gewöhnt sind.

Im Anschluss haben Sie Ihren ersten Termin beim Arzt, der zusammen mit Ihnen Ihr individuelles Therapieprogramm für die Rehabilitation ausarbeitet. Großen Wert legen wir auf alters­- und belastungsgerechte Behandlungen. Ihrem persönlichen Wochenplan entnehmen Sie, wann Sie wo welche Behandlung haben. Falls Sie eine Begleitung zu den Therapien wün­schen, wird diese durch den Pflegedienst sichergestellt. Die Thera­pieabteilungen erreichen Sie bequem mit den Aufzügen.

Es versteht sich von selbst, dass Sie jederzeit über eine Notklingel am Bett das Pflegepersonal rufen können. Bei gesundheitlichen Problemen ist auch immer ein Arzt in Rufbereitschaft. Neben der Anwesenheit unserer orthopädischen Ärzte kommt zusätzlich ein­mal pro Woche ein Internist ins Haus, sodass eventuelle interni­stische Begleiterkrankungen behandelt werden können.

Informationen zum Reha-Ablauf

Reha mit Begleitung

Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.

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Infomaterial

In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.

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