Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
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Eine Reha hat zum Ziel, der versicherten Person die Teilhabe am Leben zu ermöglichen, indem die physische und/oder psychische Gesundheit verbessert oder wiederhergestellt wird. Doch nicht immer gestatten die Lebensumstände eine mehrwöchige Abwesenheit aus dem Alltag. Gerade alleinerziehende Mütter oder Personen, die Angehörige pflegen, sehen sich oft vor dem Problem einer ständigen Präsenzpflicht. Manchmal verhindert auch der eigene Gesundheitszustand, dass eine Reha nicht allein durchgeführt werden kann. In solchen Fällen bietet sich eine Reha mit Begleitperson an.
Als Begleitperson bei der Reha gilt eine Person, die während der Zeit der Reha dauerhaft in Ihrem Zimmer oder in Ihrer unmittelbaren Nähe vor Ort ist. Das kann ein Kind oder auch ein:e Erwachsene:r sein. Versicherungen benennen als Reha-Begleitpersonen die folgenden Personen:
Die Definition der Begleitperson verdeutlicht bereits, dass es ganz unterschiedliche Gründe geben kann, um die Reha nicht allein anzutreten.
Kinder brauchen eine starke Bindung zu ihren Eltern, um psychische Beeinträchtigungen zu vermeiden. Deshalb bieten wir Reha-Maßnahmen mit Kinderbetreuung an. Das heißt: Während Ihrer Behandlungen und Therapien kümmert sich eine kompetente pädagogische Fachkraft um Ihr Kind. So können Sie als Elternteil Ihr Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres problemlos mit zur Reha nehmen.
Erfahren Sie mehr zur Reha mit Kind.
Bei Pflegebedürftigen ist eine Begleitperson bei der Reha dann notwendig, wenn sie pflegerische Tätigkeiten übernimmt. Oder auch, wenn die versicherte Person eine Behinderung aufweist und die therapeutischen Maßnahmen nicht vom Fachpersonal der Reha-Klinik durchgeführt werden können. Manchmal fehlt es auch schlicht an einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit, um pflegebedürftige Angehörige für die Zeit des Reha-Aufenthaltes in der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege unterzubringen. Auch in diesem Fall ist ein gemeinsamer Reha-Aufenthalt möglich.
Der Gesetzgeber hat die Mitnahme der Begleitperson aus medizinischen oder therapeutischen Gründen in § 63b (6) Satz 1 SGB XII geregelt:
(3) Bei stationärer Behandlung umfassen die Leistungen auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten oder bei stationärer Behandlung in einem Krankenhaus nach § 108 oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 die Mitaufnahme einer Pflegekraft, soweit Versicherte ihre Pflege nach § 66 Absatz 4 Satz 2 des Zwölften Buches durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen.
Vielleicht möchten Sie Ihre:n Partner:in während des Reha-Aufenthaltes begleiten und ohne medizinische Notwendigkeit etwas für Ihr eigenes Wohlbefinden tun?
Nutzen Sie dafür unser Angebot "Reha mit Partner:in" als Selbstzahler:in. Unser Angebot beinhaltet 7 / 14 / 21 Übernachtungen mit Vollpension, ein Arztgespräch, eine Blutabnahme, sportliche Aktivitäten und pro Woche maximal drei physiotherapeutische oder balneo-therapeutische Anwendungen. Gerne beraten wir Sie hierzu.
In bestimmten Fällen trägt die Krankenkasse der versicherten Person oder die Rentenversicherung zu 100 % gemäß § 11 Abs. 3 SGB V die Kosten einer Begleitperson. Das ist der Fall, wenn eine medizinische Notwendigkeit für die Anwesenheit gegeben ist. Beispielsweise, wenn Sie als Begleitperson therapeutische Maßnahmen, Verfahrensregeln und/oder die Nutzung technischer Hilfsmittel im Rahmen der Reha einüben sollen und die Schulung an Ihrem Wohnort nicht möglich ist. Die Zeit für die Einübung und Anleitung der Begleitperson kann kürzer ausfallen als die Gesamtzeit der Reha.
Die Kasse übernimmt bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Begleitperson den allgemeinen Pflegesatz der Reha-Einrichtung für Unterkunft und Verpflegung. Für Sie als Begleitperson entfällt die tägliche Zuzahlung von 10 €. Auch die Fahrtkosten trägt die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Bei einer ärztlichen Begründung übernimmt sie diese selbst für mehrfache Fahrten zur Klinik, wenn Sie nicht dauerhaft als Begleitperson bei der Reha dabei sind.
Die Kostenübernahme für die Begleitperson gilt allerdings nur, wenn Sie auch in der stationären Einrichtung übernachten. Entscheiden Sie sich für einen Aufenthalt außerhalb der Klinik und besuchen die versicherte Person nur tagsüber, tragen Sie die Kosten für die Unterbringung selbst.
Es empfiehlt sich, die Notwendigkeit der Begleitperson bereits im Reha-Antrag auszuformulieren. So müssen Sie nicht erst nach erfolgter Bewilligung für den Rehabilitanden oder die Rehabilitandin das Antragsverfahren für die Begleitperson anstoßen.
Bei einer Ablehnung des Antrags scheuen Sie sich nicht vor einem Widerspruch. Hier lohnt es sich, Ihren Arzt oder Ihre Ärztin in das Verfahren einzubinden, um die medizinische Notwendigkeit erneut zu begründen.
In unserer Reha-Klinik bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre:n Partner:in während der Reha zu begleiten. Reisen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin an einem Tag Ihrer Wahl in unserer Reha-Klinik an und genießen Sie die gemeinsame Unterbringung (gegebenenfalls im Nebenzimmer mit Verbindungstür.
Ganz nebenbei können Sie während Ihres Aufenthaltes auch etwas für Ihre eigene Gesundheit tun und Anwendungen für Ihr Wohlbefinden über unsere Präventionsprogramme buchen. Möglich ist dies entweder als selbst finanzierte Partner-Kur oder als offizielle Reha-Begleitperson (finanziert durch die DRV oder Krankenkasse). Informieren Sie sich über unser Angebot für Begleitpersonen bei der Reha.
Ich möchte meine:n Partner:in nur kurz begleiten oder besuchen. Ist das möglich?
Ja, das ist in der Regel kein Problem. Wir haben entsprechende Zimmer für Ihre:n Partner:in oder Besuch. Fragen Sie hierzu in unserer Patientenverwaltung nach.
Was muss ich als berufstätige Begleitperson beachten?
Zunächst informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Reha. Für die etwaige Erstattung eines Verdienstausfalls wenden Sie sich an die Rentenversicherung.
Kann ich meine:n Partner:in begleiten, wenn ich Krankengeld oder Arbeitslosengeld II beziehe?
Besteht eine medizinische Notwendigkeit, steht einer Begleitung bei der Reha nichts im Wege. Informieren Sie vorab jedoch Ihren Leistungsträger (Krankenkasse oder Jobcenter).
Welche Kosten fallen für die Begleitperson an?
Die Höhe der Kosten hängt davon ab, ob eine medizinische Notwendigkeit die Begleitung erforderlich macht. In diesem Fall trägt die Krankenkasse oder DRV die Kosten. Liegt keine Notwendigkeit vor, fällt für Sie als Begleitperson der reguläre Pflegesatz der Klinik für Unterkunft und Verpflegung an.
Fragen Sie auch nach unseren Präventionsprogrammen. Selbstverständlich können Sie auch ein solches Präventionsprogramm bei uns buchen während Ihr Partner bei uns eine Rehamaßnahme durchführt.
Informationen zum Reha-Ablauf
Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.
In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.
Damit Sie Ihre Rehamaßnahme bei uns durchführen können, haben wir einige Infos zum Wunsch- und Wahlrecht zusammengestellt.
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