Beamte im öffentlichen Dienst können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kur in einer Kurklinik durchführen.

Reha für Beamte | Kur im öffentlichen Dienst

Reha und Kur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

Beamte des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf eine Reha oder eine Anschlussheilbehandlung in verschiedenen Kurkliniken. Eine Reha (Sanatoriumsaufenthalt) ist oft der Schlüssel zu mehr Energie, Mut und Lebensfreude - ein wichtiger erster Schritt zu einem Plus an Lebensqualität und Gesundheit. Eine stationäre Reha für Beamte kann in den verschiedensten Bereichen durchgeführt werden.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind beihilfefähig, wenn sie vorher von der Festsetzungsstelle genehmigt wurden.

Die Begrifflichkeiten:
Früher hießen die Kuren für Beamte "Sanatoriumsaufenthalte" oder "Heilkuren". Auch wenn diese alten Begriffe noch in manchen Bundesländern verwendet werden, so verschwinden diese doch mehr und mehr. Für Bundesbeamte heißen die ehemaligen Sanatoriumsbehandlungen nun ebenfalls "stationäre Rehabiliationsmaßnahmen". Die früheren "Heilkuren" oder "Kuren für Beamte" nennt man zwischenzeitlich ebenfalls analog den Leistungen der gesetzlichen Kostenträger "(Vorsorge-)Maßnahmen in anerkannten Kurorten".

Rehabilitation für bestimmte Berufsgruppen

Beihilfe für Beamte – die Bundesbeihilfeverordnung

Was sollten Beamte und pensionierte Beamte auf ihrem Weg zur Kur beachten? Die Regelungen für diese Dienstnehmergruppe unterscheiden sich in vielen Punkten von jenen, die für gesetzliche Versicherte gelten. Für den öffentlichen Dienst regelt unter anderem eine eigene Verordnung diese Bereiche - die sogenannte Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Sie gilt für die Anschlussheilbehandlung und für Rehabilitationsmaßnahmen.

Berufliche Reha für bestimmte Dienstnehmergruppen innerhalb des öffentlichen Dienstes:

Als Beamter finden Sie im Gesetz zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) Informationen zu Ihrer Dienstnehmergruppe.

Wie läuft die Antragsstellung für Beamte?

Für den Kurantrag ist es zunächst notwendig, dass Ihr Arzt einen sogenannten Sanatoriumsaufenthalt verordnet. Die Verordnung reichen Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle ein. In der Regel ist es notwendig, dass Sie bei Ihrem zuständigen Amtsarzt vorstellig werden.

Auch eine längere Krankenhausbehandlung ist ein Grund für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) die die Gesundheit wiederherstellen soll. Hier erfolgt die Einleitung über Ihr Akutkrankenhaus.

Die Beihilfestelle entscheidet, ob eine Rehabilitationsmaßnahme oder AHB bewilligt wird.

Den Kurantrag (Sanatoriumsaufenthalt) reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle ein.

Wer zahlt die Reha für Beamte?

Die Beihilfe übernimmt immer nur einen Anteil der Kosten für einen Sanatoriumsaufenthalt. Den verbleibenden Eigenteil für Beamte können Sie über Ihre private Krankenversicherung (Zusatzversicherung) einfordern. Hierfür sollten Sie im Vorfeld abklären, ob eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse mitversichert ist.

Information zum Beantragen der Kur für Beamte:

Reha Indikationen in Kurkliniken

Je nachdem wie die Beschwerden des Betroffenen ausfallen, kann eine Reha-Maßnahme in verschiedene Teilbereiche gegliedert werden, wie Beispielsweise in eine

Hier ist darauf zu achten, sich genauestens auf sein Krankheitsbild zu konzentrieren um zusammen mit dem Arzt die passende Kur zu finden, damit alle Beschwerden beseitigt werden können.

Eine solche Maßnahme ist auch ganz im Sinne des Arbeitgebers, denn die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist auch gesamtwirtschaftlich wichtig. Vor allem dann, wenn sich damit das krankheitsbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern, verzögern oder sogar ganz ausschließen lässt.

Die Reha soll die Leistung des Beamten wiederherstellen und vor dem krankheitsbedingten Ausscheiden schützen.

Ziele des Sanatoriumsaufenthaltes (Rehabilitation / Kur)

Oberstes Ziel ist immer, die Erkrankten bestmöglich bei der Genesung zu unterstützen und dass die Betroffenen...

  • wieder in ihr gewohntes soziales Leben und Arbeitsleben zurückkehren
  • den Umgang mit den familiären sowie beruflichen Belastungen lernen
  • wieder dienstfähig sind

Eines der Rehaziele für Beamten ist wieder in das gewohnte soziale Leben und Arbeitsleben zu finden.

Wie oft darf man als Beamter zur Reha?

Für Beamte sieht die Bundesbeihilfeordnung etwa vor, dass sie nur alle vier Jahre Rehamaßnahmen in Anspruch nehmen dürfen. Ausnahmen gibt es allerdings dann, wenn die Reha schon vorher aus medizinischen Gründen dringend notwendig ist. Das kann etwa bei einem schweren chronischen Leiden der Fall sein. Wenn es zwingende medizinische Gründe für eine Reha in einem kürzeren Zeitabstand gibt, muss dies in einem Gutachten des Amtsarztes nachgewiesen werden.

Die genannten Abstände können sich allerdings je nach Bundesland unterscheiden, daher sollten Sie sich vorab bei ihrer Beihilfestelle informieren, welche Regelungen für Sie gelten.
Wurde von der Beihilfestelle eine Reha genehmigt, sollte man nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bis man diese in Anspruch nimmt. Nach vier Monaten verfällt die Genehmigung.

Die Häufigkeit der Kur-Aufenthalte in Sanatorien (Kurkliniken) wird je nach Bundesland anders geregelt. Im Schnitt sind es aber 4 Jahre.

Zusammenfassung: das Wichtigste zur Kur für Beamte auf einen Blick

  • Wer im öffentlichen Dienst eine Reha benötigt, hat Anspruch auf eine Beihilfe.
  • Rehabilitationsmaßnahmen müssen vor Antritt von der Beihilfestelle genehmigt werden.
  • Eine Reha kann von Beamten nur in bestimmten Zeitabständen in Anspruch genommen werden.

Die wichtigsten Punkte für eine

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Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.

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