Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Allgemeines
Rehakliniken
Rehazentrum
Beamte des öffentlichen Dienstes haben Anspruch auf eine Reha oder eine Anschlussheilbehandlung in verschiedenen Kurkliniken. Eine Reha (Sanatoriumsaufenthalt) ist oft der Schlüssel zu mehr Energie, Mut und Lebensfreude - ein wichtiger erster Schritt zu einem Plus an Lebensqualität und Gesundheit. Eine stationäre Reha für Beamte kann in den verschiedensten Bereichen durchgeführt werden.
Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen sind beihilfefähig, wenn sie vorher von der Festsetzungsstelle genehmigt wurden.
Die Begrifflichkeiten:
Früher hießen die Kuren für Beamte "Sanatoriumsaufenthalte" oder "Heilkuren". Auch wenn diese alten Begriffe noch in manchen Bundesländern verwendet werden, so verschwinden diese doch mehr und mehr. Für Bundesbeamte heißen die ehemaligen Sanatoriumsbehandlungen nun ebenfalls "stationäre Rehabiliationsmaßnahmen". Die früheren "Heilkuren" oder "Kuren für Beamte" nennt man zwischenzeitlich ebenfalls analog den Leistungen der gesetzlichen Kostenträger "(Vorsorge-)Maßnahmen in anerkannten Kurorten".
Was sollten Beamte und pensionierte Beamte auf ihrem Weg zur Kur beachten? Die Regelungen für diese Dienstnehmergruppe unterscheiden sich in vielen Punkten von jenen, die für gesetzliche Versicherte gelten. Für den öffentlichen Dienst regelt unter anderem eine eigene Verordnung diese Bereiche - die sogenannte Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Sie gilt für die Anschlussheilbehandlung und für Rehabilitationsmaßnahmen.
Berufliche Reha für bestimmte Dienstnehmergruppen innerhalb des öffentlichen Dienstes:
Für den Kurantrag ist es zunächst notwendig, dass Ihr Arzt einen sogenannten Sanatoriumsaufenthalt verordnet. Die Verordnung reichen Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle ein. In der Regel ist es notwendig, dass Sie bei Ihrem zuständigen Amtsarzt vorstellig werden.
Auch eine längere Krankenhausbehandlung ist ein Grund für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) die die Gesundheit wiederherstellen soll. Hier erfolgt die Einleitung über Ihr Akutkrankenhaus.
Die Beihilfestelle entscheidet, ob eine Rehabilitationsmaßnahme oder AHB bewilligt wird.
Je nachdem wie die Beschwerden des Betroffenen ausfallen, kann eine Reha-Maßnahme in verschiedene Teilbereiche gegliedert werden, wie Beispielsweise in eine
Hier ist darauf zu achten, sich genauestens auf sein Krankheitsbild zu konzentrieren um zusammen mit dem Arzt die passende Kur zu finden, damit alle Beschwerden beseitigt werden können.
Eine solche Maßnahme ist auch ganz im Sinne des Arbeitgebers, denn die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist auch gesamtwirtschaftlich wichtig. Vor allem dann, wenn sich damit das krankheitsbedingte Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindern, verzögern oder sogar ganz ausschließen lässt.
Oberstes Ziel ist immer, die Erkrankten bestmöglich bei der Genesung zu unterstützen und dass die Betroffenen...
Für Beamte sieht die Bundesbeihilfeordnung etwa vor, dass sie nur alle vier Jahre Rehamaßnahmen in Anspruch nehmen dürfen. Ausnahmen gibt es allerdings dann, wenn die Reha schon vorher aus medizinischen Gründen dringend notwendig ist. Das kann etwa bei einem schweren chronischen Leiden der Fall sein. Wenn es zwingende medizinische Gründe für eine Reha in einem kürzeren Zeitabstand gibt, muss dies in einem Gutachten des Amtsarztes nachgewiesen werden.
Die genannten Abstände können sich allerdings je nach Bundesland unterscheiden, daher sollten Sie sich vorab bei ihrer Beihilfestelle informieren, welche Regelungen für Sie gelten.
Wurde von der Beihilfestelle eine Reha genehmigt, sollte man nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, bis man diese in Anspruch nimmt. Nach vier Monaten verfällt die Genehmigung.
Informationen zum Reha-Ablauf
Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.
In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.
Damit Sie Ihre Rehamaßnahme bei uns durchführen können, haben wir einige Infos zum Wunsch- und Wahlrecht zusammengestellt.
Highlights Bad Bocklet
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen