Allgemeines
Rehakliniken
Rehazentrum
Wenn der Rücken zwickt und zwackt, die Knie beim Treppensteigen schmerzen oder sich der Hals nicht richtig bewegen lässt gibt es einige Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Hausärzte und Fachärzte können ihren Patienten physiotherapeutische Maßnahmen per Rezept (Kassenrezept oder Privatrezept) verordnen. Der Heilmittelkatalog (HMK) ist eine Zusammenfassung verordnungsfähiger Heilmittel.
Mit einem ausgestellten Rezept kann der Patient bei uns in der Klinik die Behandlungen absolvieren. Den Hauptanteil der Kosten übernimmt in der Regel die Krankenversicherung und für den Patient fallen Rezeptgebühren in Höhe von 10 Euro zuzüglich 10 % der Behandlungskosten an, je nach Art und Menge variiert der Betrag minimal.
Der Physiotherapeuten dokumentiert die Behandlungsergebnisse und passt den weiterer Behandlungsverlauf dementsprechend an die Problematik des Patienten an. Der Arzt kann einen Therapiebericht über die Behandlungsergebnisse während bzw nach den Behandlungen anfordern.
Die Indikation ist die therapiebegründende Verordnungsgrundlage im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
Seit 1.7.2004 gelten die aktuellen Heilmittelrichtlinien (HMR).
Der Physiotherapeut muss die ärztlichen Verordnung gemäß den Heilmittelrichtlinien auf Richtigkeit vor Behandlungsbeginn überprüft und gegebenenfalls dem Arzt zur Korrektur zurückgeben, um von der Krankenkassen die Rezeptkosten erstattet zu bekommen.
Vier Diagnosegruppen, sogenannte Indikationen mit dazugehörigem Indikationsschlüssel gibt es:
Zur Beachtung:
Mögliche Heilmittelverordnungen auf Privatrezept oder Kassenrezept:
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