14. Fachtagung Soziale Arbeit im Gesundheitswesen
Kursaal Bad Bocklet: 14. Fachtagung Soziale Arbeit im Gesundheitswesen
An der Schnittstelle von Akutkrankenhäusern und stationärer Rehabilitation kommt der Arbeit des Sozialdienstes große Bedeutung zu. Ein reibungsloser Übergang ist mit Blick auf die Genesung der Patientinnen und Patienten sehr wichtig. Hierbei ist eine Vielzahl medizinischer, sozialer und rechtlicher Fragen zu berücksichtigen. Die 14. Fachtagung Soziale Arbeit im Gesundheitswesen der Unternehmensgruppe HESCURO im Kursaal Bad Bocklet brachte die Teilnehmenden zu diesen und weiteren Themen auf den aktuellen Stand. Das Team von Oliver Hübl, Leiter des Sozialdienstes der HESCURO KLINIK Bad Bocklet und der HESCURO KLINIK Bad Kissingen konnte zu der Veranstaltung rund 50 Sozialdienstmitarbeitende aus Franken, Hessen und Thüringen sowie namhafte Referierende begrüßen.
Von der Akutklinik direkt wieder in den Alltag – längst nicht für alle Patientinnen und Patienten ist das möglich. Nicht selten ist zunächst eine stationäre Anschlussheilbehandlung (AHB) erforderlich. In diesen Fällen haben sowohl das Akutkrankenhaus als auch die Rehaeinrichtung ein großes Interesse daran, den Übergang möglichst einfach zu gestalten. Dazu gehört, dass die AHB direkt im Anschluss an die Akutbehandlung in einer geeigneten Rehaklinik beginnen kann.
Doch hierbei gibt es einiges zu beachten – z. B. dann, wenn zum Ende der Behandlung in der Akutklinik die Entscheidung der Gesetzlichen Krankenversicherung über einen AHB-Antrag noch nicht vorliegt: „In vielen dieser Fälle kann der Sozialdienst ohne vorherige Entscheidung der Krankenkasse in die gewünschte Klinik verlegen und die Kasse über die Verlegung in die gewünschte Reha-Klinik informieren. Eine Fehlbelegung im Krankenhaus wird vermieden. Die Voraussetzungen für Mehrkosten liegen dann nicht vor. Wenn die Krankenkasse trotzdem eine andere Klinik belegen will, so muss sie die Verlegung organisieren und ihrem Versicherten erklären“, so Ingo Dörr, Geschäftsführer des Arbeitskreises Gesundheit e.V., im Rahmen der Fachtagung.
Überleitungsgutachten im Fokus
Sabrina Seufert, Fachberaterin der Abteilung Grundsatzfragen Pflege beim Medizinischen Dienst Bayern, konnte den Teilnehmenden bezüglich des Begutachtungsassessments sowie des Antrags auf Überleitung gem. SGB XI aus stationärer Behandlung in Krankhäusern und Rehabilitationskliniken wichtige Informationen an die Hand geben. Abschließend zeigte sie das Fortbildungs- und Beratungsangebot des Medizinischen Dienstes Bayern auf und wies auf zukünftige Übermittlungswege hin.
Soziale Absicherung im Krankheitsfall
"Schwer erkrankt, was nun?" – Diese Frage beantwortete Steve Metz, Vorsitzender des VdK-Kreisverbandes Bad Kissingen in seinem Vortrag. Er ging u. a. auf das Thema langer Arbeitsunfähigkeit sowie auf mögliche Probleme bei Aussteuerung von der Krankenkasse und anschließendem Anspruch auf Arbeitslosengeld ein. Außerdem erläuterte er die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sowie die Abgrenzung von teilweiser und voller Erwerbsminderung und die Konsequenzen die sich aus der jeweiligen Einordnung ergeben.
Mehr als nur Erschöpfung: das Chronische Erschöpfungssyndrom
Zu den Erkrankungen, die zu einer erheblichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit führen können, zählt das Chronische Erschöpfungssyndrom. Anders als es der Name der Erkrankung suggeriert, kann es die Lebensqualität Betroffener massiv einschränken. Dies betonte Arpad Grec, Chefarzt der HESCURO KLINIK Bad Bocklet in seinem Vortrag. Die Zahl der Patienten mit entsprechenden körperlichen und psychischen Beschwerden habe im Zuge der Corona-Pandemie erheblich zugenommen. Eine spezifische Behandlungsmöglichkeit sei derzeit noch nicht bekannt. Als wirksam habe sich jedoch ein bewusstes Aktivitäts- und Energiemanagement, das sogenannte "Pacing", herausgestellt. Es fordert zu einem schonenden Umgang mit den eigenen Energieressourcen und zur strikten Vermeidung von Überlastung auf.
