Belegungsvereinbarung Reha & AHB mit der DRV Bund

belegungsvereinbarung drv bund

AHB- und Heilverfahren ab sofort auch über die DRV Bund möglich

Bad Bocklet, im Januar. Das Rehabilitations- und Präventionszentrum Bad Bocklet verfügt ab sofort über eine Belegungsvereinbarung für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund für Anschlussrehabilitation (AHB) und im Rahmen medizinischer Rehabilitation im Antragsverfahren (MRA).

Die Vereinbarung gilt in den Indikationen OrthopädieInnere Medizin / OnkologieUrologie und Psychosomatik.

Die Neuigkeiten gehen aus einem offiziellen Schreiben hervor, in dem das Rehazentrum die Sozialdienste der Krankenhäuser über die neue Belegungsvereinbarung informierte.

Eine Anschlussheilbehandlung findet direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt und hat die Zielsetzung verlorengegangene Funktionen wiederzuerlangen oder bestmöglich zu kompensieren. Die Maßnahme muss beim entsprechenden Kostenträger beantragt werden. Hierbei unterstützen die Sozialdienste die Patienten im Krankenhaus vor Ort.

Die neue AHB- und Heilverfahrenszulassung des Rehabilitations- und Präventionszentrums Bad Bocklet reiht sich ergänzend in die bereits bestehenden Vereinbarungen mit diversen DRVen ein. Somit erweitert sich die Anzahl an potenziellen Patienten, die über die deutsche Rentenversicherung zu einer entsprechenden Maßnahme ins Haus kommen können.

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