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Voraussetzungen für eine stationäre Behandlung

Die PRIVATKLINIK REGENA Bad Brückenau ist ein Akutkrankenhaus im Sinne des § 107 Abs. 1 SGB V und führt Krankenhausbehandlung im Bereich Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie durch.

Aufgenommen werden privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Auch gesetzlich Versicherte können mit vorheriger Zusage ihrer Krankenkasse aufgenommen werden. Unser Patientenmanagement berät Sie gerne hinsichtlich der erforderlichen Schritte.

Voraussetzung für eine stationäre Aufnahme in unsere Klinik ist eine Einweisung für eine stationäre Behandlung, ausgestellt durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einen Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder durch einen Psychologischen Psychotherapeuten. In der Regel gehört dazu auch ein medizinisches Attest, aus dem die Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung hervorgeht.

Die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung wird von Ihrem Facharzt oder Psychologischen Psychotherapeuten anhand verschiedener Kriterien entschieden und bestimmt. Dies sind insbesondere:

  • keine ausreichende Wirksamkeit der ambulanten Therapie
  • besondere Schwere der Erkrankung
  • akute Zustandsverschlechterung
  • Verdacht auf Selbstgefährdung
  • drohende oder bereits bestehenden Chronifizierung der Erkrankung
  • Notwendigkeit einer Distanzierung aus einem belastenden privaten, sozialen oder beruflichen Umfeld