1. Medizinische Empfehlung
Die Rehabilitation wird in der Regel durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt beziehungsweise den Durchgangsarzt empfohlen und beim zuständigen Unfallversicherungsträger beantragt.
Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer arbeitsbedingten Erkrankung ist eine gezielte Rehabilitation entscheidend, um die körperliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und die Rückkehr in den Alltag und Beruf zu ermöglichen.
Die HESCURO KLINIK Bad Kissingen ist auf die orthopädische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung spezialisiert und nimmt Patientinnen und Patienten der Berufsgenossenschaften auf. Unser interdisziplinäres Team begleitet Sie mit einem individuell abgestimmten Therapieplan auf dem Weg zurück zu mehr Beweglichkeit, Belastbarkeit und Selbstständigkeit.
Unsere orthopädische Rehabilitation richtet sich unter anderem an Patientinnen und Patienten nach:
Ob eine stationäre Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung oder ein spezielles Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung infrage kommt, hängt von der medizinischen Indikation und der Entscheidung des zuständigen Unfallversicherungsträgers ab.
Eine BGSW-Rehabilitation verfolgt nicht nur das Ziel, Beschwerden zu lindern. Im Mittelpunkt steht vielmehr, die körperliche Leistungsfähigkeit gezielt zu verbessern und die berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen.
Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir daran,
Der Therapieplan wird individuell erstellt und im Verlauf regelmäßig an den Rehabilitationsfortschritt angepasst.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Sie möchten wissen, ob die HESCURO KLINIK Bad Kissingen für Ihre BG-Rehabilitation infrage kommt? Unsere Patientenverwaltung informiert Sie gerne zu Aufnahme, Unterlagen und Kostenübernahme.
HESCURO KLINIK Bad Kissingen
Schönbornstraße 19
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 78557-123
E-Mail: kg-info@hescuro.de
Die Patientenverwaltung ist werktags von 9:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.
Ja. Die HESCURO KLINIK Bad Kissingen verfügt über Versorgungsverträge mit Berufsgenossenschaften. Ob eine Aufnahme im konkreten Fall möglich ist, hängt von der medizinischen Indikation, dem erforderlichen Rehabilitationsverfahren und der Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
In der Regel wird die Rehabilitation durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt, den Durchgangsarzt oder den Sozialdienst des vorbehandelnden Krankenhauses eingeleitet. Die Berufsgenossenschaft beziehungsweise der zuständige Unfallversicherungsträger muss die Maßnahme genehmigen.
Üblicherweise werden unter anderem der ärztliche Befundbericht, der Entlassungsbericht, vorhandene Untersuchungsergebnisse sowie die Kostenübernahmeerklärung des Unfallversicherungsträgers benötigt. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, teilt Ihnen die Patientenverwaltung mit.
Die HESCURO KLINIK Bad Kissingen ist für die Durchführung der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) zugelassen. Die BGSW richtet sich an Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung mit Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Die Aufnahme erfolgt nach medizinischer Prüfung und Genehmigung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Informationen zum Reha-Ablauf
Highlights Bad Bocklet
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