
Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Um auf Nummer sicher zu gehen, damit Sie Ihre Rehamaßnahme auch bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Wahlrecht geben:
Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich im Idealfall schon vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.
Ergänzen Sie dann Ihren Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung des Namens und Ortes Ihrer Wunscheinrichtung - also z.B. "HESCURO - Klinik REGINA - Bad Kissingen"- , denn Sie haben nach § 8 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik Ihrer Präferenz auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Um Ihr gesetzliches Wunschrecht erfolgreich aktiv auszuüben haben wir hier für Sie zwei Musterschreiben als Ergänzung zum Rehaantrag zur Verfügung gestellt:
Achten Sie besonders darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards behandelt. Die Kliniken an den beiden Standorten der Rehabilitations-Präventionszentren sind seit 2006 nach DIN ISO EN 9001:2000 zertifiziert und entsprechen somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.
Ein Rehabilitationsträger (z. B. der Gesetzlichen Krankenversicherung) ist auch nicht berechtigt, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung nachzukommen, dass Sie eventuell entstehende Mehrkosten als Differenz zum Pflegesatz einer vom Rehabilitationsträger bevorzugten Einrichtung selber zahlen. Eine solche Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!
Wird dem Wunschrecht durch den Rehabilitationsträger nicht entsprochen, so muss er dies durch einen Bescheid begründen. Gegen diesen Bescheid können dann gegebenenfalls Rechtsmittel eingelegt werden.
Hier eine Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Wahlrecht
Hier ein Artikel zum Thema Wunsch- und Wahlrecht aus der Zeitschrift "Mobil" (2/2011)
Hier ein Prospekt zum Wahlrecht
Sie haben Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht und möchte Ihre Rehamaßnahme bei uns machen?
Senden Sie uns eine Email an antrag@hescuro.de oder füllen Sie das nachfolgende Formularfeld aus.
Informationen zum Reha-Ablauf
Sie möchten Ihre Reha- oder Kur richtig beantragen? Hier finden Sie Informationen und Hilfe beim Ausfüllen des Reha-Antrags.
Sie haben die Möglichkeit als Begleitperson zur Reha gemeinsam mit Ihrem Partner an der Reha teilzunehmen und beispielsweise Ihre Gesundheit checken zu lassen.
In unserem Downloadbereich können Sie unsere aktuellen Flyer und Prospekte zur Kur & Rehabilitation kostenfrei herunterladen.
Welche Vorteile eine Reha oder Kur in Bad Kissingen hat und warum Sie diese hier im Kurort durchführen sollten erfahren Sie hier.
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